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Rechtliche und kommunale Rahmenbedingungen

Informieren Sie sich zu den wichtigsten Gesetzen und Verordnungen zur Wärmeversorgung von Gebäuden – von GEG bis zur Heizkostenverordnung – um den rechtlichen Rahmen für Ihr Vorhaben im Blick zu behalten.

September 2023: Kommunale Wärmeplanung startet in Dresden

Von September 2023 bis Februar 2026 erstellte die Landeshauptstadt Dresden zusammen mit der SachsenEnergie AG und der STESAD GmbH einen Plan für die zukünftige Wärmeversorgung in der ganzen Stadt. Der Wärmeplan ist ein wichtiges Instrument, um eine bezahlbare, sichere und klimaneutrale Wärmeversorgung vor Ort zu gestalten sowie die Planungs- und Investitionssicherheit zu verbessern. Unter Beteiligung zahlreicher Akteure und der Öffentlichkeit wurden dabei Herausforderungen identifiziert und Lösungen entwickelt. Die Fertigstellung und Offenlegung des ersten Entwurfs des Wärmeplans erfolgte im Herbst 2025.

Das fortgeschriebene Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEK) bildet die Grundlage für die Klimaschutzstrategie der Landeshauptstadt Dresden. Bereits bis Ende 2023 wurden darin wichtige Analysen zur künftigen Wärmeversorgung erstellt. Der kommunale Wärmeplan greift diese Ergebnisse auf und entwickelt sie weiter.

Dabei fließen unter anderem Erkenntnisse aus dem Netzausbauplan Strom (2024), Annahmen zur Wasserstoffnetzentwicklung der SachsenNetze GmbH sowie Planungen zum Ausbau von Wärme- und Energienetzen ein. Zudem werden Wärmeversorgungsgebiete als Orientierung für die zukünftige Infrastrukturentwicklung festgelegt.

Wie die Abbildung zeigt, bildet das IEK den übergeordneten Rahmen. Die Wärmeplanung verknüpft dabei die Detailplanung zur Dekarbonisierung der Fernwärme, Quartiers- und Nahwärmenetzkonzepte sowie den Gasnetztransformationsplan.

KI generiert: Das Bild zeigt das "Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEK)" der Stadt Dresden. Der Hauptinhalt umfasst die Pläne und Verantwortlichkeiten für den Strom-Netzausbau (NAP), kommunale Wärmeplanung, Wärmetransformationsplan, Gasnetzgebietstransformationsplan (GTP), Mobilitätskonzept (DMP 2035+) sowie Quartierskonzepte und Energieberatung, wobei verschiedene Zuständigkeiten wie Sachsen Netze, Sachsen Energie und die Landesdirektion (LHD) genannt werden.
Übersicht der energie- und klimaschutzrelevanten Konzepte in Dresden© Landeshauptstadt Dresden
KI generiert: Das Bild zeigt das "Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEK)" der Stadt Dresden. Der Hauptinhalt umfasst die Pläne und Verantwortlichkeiten für den Strom-Netzausbau (NAP), kommunale Wärmeplanung, Wärmetransformationsplan, Gasnetzgebietstransformationsplan (GTP), Mobilitätskonzept (DMP 2035+) sowie Quartierskonzepte und Energieberatung, wobei verschiedene Zuständigkeiten wie Sachsen Netze, Sachsen Energie und die Landesdirektion (LHD) genannt werden.
Übersicht der energie- und klimaschutzrelevanten Konzepte in Dresden© Landeshauptstadt Dresden

Januar 2024: Gesetzeshintergrund ändert sich

Im Jahr 2020 wurde das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele im Gebäudesektor eingeführt. Am 1. Januar 2024 trat die zweite Novelle des GEG zeitgleich mit dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) in Kraft. Das Ziel des WPG ist es, der Wärmeplanung Verbindlichkeit zu verleihen und sie als zentrales Planungsinstrument für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung vor Ort einzusetzen. Ausgangspunkt für die Kommunale Wärmeplanung ist eine Bestands- und Potenzialanalyse. Dabei wurde der Gebäudebestand, die derzeitigen Wärmebedarfe, vorliegende Wärmeversorgungsinfrastrukturen und Quartiersstrukturen sowie lokal vorhandene Potentiale für erneuerbare Energien und Abwärme ermittelt. Auf Basis der Bestands- und Potenzialanalyse wird ein Zielszenario entwickelt, welches Wärmeversorgungsgebiete für die Eignung von Wärmenetzen, Wasserstoff oder dezentralen Technologien aufzeigt. Dies umfasst auch den Ausbau der Fernwärme. Auf dieser Basis werden Maßnahmen und Instrumente zur Umsetzung des Kommunalen Wärmeplans erarbeitet.

Nachfolgend werden die relevanten Gesetze in Bezug auf die Wärmeversorgung von und in Gebäuden dargestellt.

Relevante Gesetze

Im Rahmen der Energiewende gibt es verschiedene Gesetze, die für Gebäudeeigentümer und  -eigentümerinnen sowie Unternehmen wichtig sind. Die folgenden Gesetze und Regelungen sind die wichtigsten zu beachtenden Grundlagen:

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) legt verbindliche Standards für die energetische Gesamtmodernisierung des Gebäudebestands fest, regelt Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden nach dem „Worst-first“-Ansatz und forciert den Einsatz technologieoffener Lösungen für die Wärmeversorgung. Das Gesetz verfolgt das Ziel, die Sanierungsquote signifikant zu erhöhen und so einen entscheidenden Beitrag zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2045 zu leisten. Mit Inkrafttreten im Jahr 2026 wurde die strikte 65-%-Pflicht für erneuerbare Energien beim Heizungstausch abgeschafft und durch eine verbindliche „Bio-Treppe“ für fossile Heizungssysteme ersetzt, sowie eine deutschlandweite Solarpflicht eingeführt.

Weitere Informationen zum GModG erhalten Sie unter www.bmwsb.bund.de.

Das Wärmeplanungsgesetz bildet die rechtliche Grundlage für die flächendeckende und verbindliche Einführung der Wärmeplanung. Ziel ist es, die Erzeugung und Bereitstellung von Raumwärme, Warmwasser und Prozesswärme auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme umzustellen. Die zuständigen Stellen, in Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren vor Ort, sollen Konzepte entwickeln, wie diese Umstellung bis spätestens 2045 in eine kosteneffiziente, nachhaltige, energiesparende, bezahlbare, resiliente und treibhausgasneutrale Wärmeversorgung umgesetzt werden kann. 

Weitere Informationen zum WPG erhalten Sie unter www.bmwsb.bund.de.

Das Klimaschutzgesetz bildet die Grundlage der deutschen Klimapolitik. Es setzt klare, gesetzlich verbindliche Klimaziele und stellt sicher, dass Deutschland bis 2045 treibhausgasneutral wird. Das Gesetz umfasst auch ein umfassendes Klimaschutzprogramm mit konkreten Maßnahmen, die die Bundesregierung ergreift, um den CO2-Ausstoß in diesem Jahrzehnt erheblich zu reduzieren. Auf kommunaler Ebene müssen auch Unternehmen und Gebäudeeigentümer zur Erreichung der Klimaziele beitragen, indem sie ihre Wärmeversorgung an klimafreundliche Standards anpassen. 

Weitere Informationen zum Klimaschutzgesetz erhalten Sie unter www.bundesregierung.de.

Das EEG ist die bedeutendste Reform der Energiepolitik seit vielen Jahren. Es schafft die Basis dafür, dass Deutschland klimaneutral wird. Durch einen entschlossenen und deutlich schnelleren Ausbau soll der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch erhöht werden. 

Weitere Informationen zum EEG erhalten Sie unter www.bundesregierung.de.

Mit dem Energieeffizienz-Gesetz schafft die Bundesregierung erstmals einen übergreifenden Rahmen für das Energiesparen in allen Sektoren. Das Gesetz legt konkrete Energieeffizienzziele für Primär- und Endenergie bis 2030 fest und trägt somit maßgeblich zu den deutschen Klimazielen bei. Es setzt außerdem wichtige Vorgaben aus der überarbeiteten EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) um. Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, ihre Energiemaßnahmen schnell umzusetzen, um die Klimaschutzziele bis 2030 zu erreichen.

Weitere Informationen zum EnEfG erhalten Sie unter www.bundesregierung.de.

Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) regelt die Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten in Gebäuden mit zentraler Versorgung und mindestens zwei Nutzeinheiten. Sie legt die Pflicht zur Verbrauchserfassung sowie die Ausstattung mit entsprechenden technischen Geräten fest. Ziel der Verordnung ist es, die Nutzer zur Energieeinsparung zu motivieren, indem ein großer Teil der Kosten auf dem tatsächlichen Verbrauch basiert. Dabei hat die Heizkostenverordnung Vorrang vor anderen Regelungen in Mietverträgen.

Weitere Informationen zur HeizkostenV erhalten Sie unter www.bbsr-geg.bund.de.