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FAQ

Im FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die kommunale Wärmeplanung und den Energielotsen. Damit Sie schnell die passenden Informationen finden, sind die Fragen nach Themenbereichen geordnet – von den Grundlagen der Wärmeplanung über konkrete Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger bis hin zu Beratungsangeboten und Unterstützungsmöglichkeiten.

Wenn Ihre Heizung defekt ist, sollten Sie zunächst einfache Ursachen überprüfen: Ist das Thermostat korrekt eingestellt? Funktioniert die Stromversorgung? Ist der Druck am Heizungsmanometer im grünen Bereich? Oft hilft auch ein Neustart der Heizung über den Reset-Knopf.

Als Mieter:in sind Sie verpflichtet, den Defekt umgehend Ihrem Vermieter oder Ihrer Hausverwaltung zu melden – am besten schriftlich. Der Vermieter muss die Reparatur veranlassen, wobei bei akutem Heizungsausfall im Winter eine Frist von 24 Stunden für die Behebung gilt, wenn die Gesundheit gefährdet ist (z. B. durch Frostgefahr in der Wohnung). Als Eigentümer:in sollten Sie einen zertifizierten Heizungsbauer oder den Hersteller kontaktieren. Viele Betriebe in Dresden bieten Notdienste an. Eine Übersicht finden Sie auf der Website der Handwerkskammer Dresden unter dem Stichwort "Heizung".

Falls die Reparatur länger dauert oder die Heizung veraltet ist, kann ein Austausch sinnvoll sein. Nutzen Sie die Gelegenheit, um über klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen oder Fernwärme nachzudenken. Der Energielotse der Stadt Dresden hilft Ihnen dabei. Fördermöglichkeiten für moderne Heizsysteme bietet u. a. die KfW oder das BAFA. Eine umfangreiche Übersicht finden Sie hier. Bei finanziellen Engpässen oder akuter Kältegefahr können Sie sich an die Sozialämter der Stadt Dresden oder die Caritas wenden. Bei Verdacht auf Kohlenmonoxid (z. B. bei defekten Gasheizungen) verlassen Sie sofort den Raum, lüften Sie und alarmieren Sie die Feuerwehr unter der 112 oder den Schornsteinfeger-Notdienst unter 0351 488 8888.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen und löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG, umgangssprachlich „Heizungsgesetz“) als eigenständiges Regelwerk ab. Ziel der Reform ist eine pragmatischere, technologieoffenere und praxistauglichere Wärmewende.

Die wichtigsten Änderungen ab Inkrafttreten (voraussichtlich August 2026) im Überblick

1. Wegfall der 65-%-Erneuerbare-Energien-Pflicht

  • Technologieoffenheit: Die strikte Vorgabe, beim Neueinbau einer Heizung mindestens 65 % erneuerbare Energien einzusetzen, ist ersatzlos entfallen.
  • Freie Wahl der Heiztechnik: Neben Wärmepumpen, Fernwärme und Biomasse dürfen weiterhin neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.
  • Entkopplung von der kommunalen Wärmeplanung: Die Pflichten zum Heizungstausch sind nicht mehr an den Fortschritt oder das Vorliegen der lokalen Wärmeplanung gebunden.

2. Einführung der „Bio-Treppe“ für fossile Heizungen Wer ab Inkrafttreten des GModG eine neue Gas-, Heizöl- oder Flüssiggasheizung einbaut, muss diese über die Jahre mit einem schrittweise steigenden Anteil grüner/klimafreundlicher Brennstoffe betreiben (z. B. Biomethan, grüner Wasserstoff, Bio-Öl, biogenes Flüssiggas). Die Pflichtstufen sind:

  • Ab 01.01.2029: mind. 10 % grüner Brennstoff
  • Ab 01.01.2030: mind. 15 %
  • Ab 01.01.2035: mind. 30 %
  • Ab 01.01.2040: mind. 60 %
    (Das Ziel bleibt die vollständige Klimaneutralität der Wärmeversorgung bis 2045.)

3. Anpassungen für Vermieter und Mieter

  • Verteilung von Mehrkosten: Vermieter, die weiterhin neue Gas- oder Ölheizungen einbauen, müssen sich zu 50 % an den Mehrkosten beteiligen, die durch die teureren Bio-Anteile sowie CO₂-Abgaben entstehen. Zudem sind Mieter vor überhöhten Heizkosten zu schützen.

4. Wegfall der 30-Jahre-Austauschpflicht

  • Das generelle Betriebsverbot bzw. die Austauschpflicht für mehr als 30 Jahre alte Öl- und Gasheizungen (§ 72 GEG) wurde gestrichen.

5. Neubau, Solarpflicht & EU-Richtlinie (EPBD)

  • Solarpflicht: Bis 2030 gilt eine deutschlandweite Solarpflicht für fast alle Häuser.
  • Nullemissionsgebäude: Ab 2028 gilt für öffentliche Gebäude und ab 2030 für alle Neubauten die Pflicht, als Nullemissionsgebäude errichtet zu werden.
  • Vorrichtung für Solaranlagen: Neubauten müssen so gestaltet sein, dass eine Photovoltaik- oder Solaranlage problemlos nachgerüstet werden kann.
  • Nichtwohngebäude („Worst-first“-Ansatz): Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie: Bei Nichtwohngebäuden müssen bis 2030 die energetisch schlechtesten 16 % und bis 2033 die schlechtesten 26 % des nationalen Bestands saniert werden.

Reform der Heizungs- und Gebäudeförderung (BEG)

Parallel zum GModG wurden zum 21. Juli 2026 die Förderkonditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst:

  • Förderfähige Höchstkosten: Der maximal förderfähige Betrag für die erste Wohneinheit sinkt von 30.000 € auf 28.000 € (und reduziert sich künftig halbjährlich um weitere 750 €).
  • Sozial gestaffelter Einkommensbonus (für selbstnutzende Eigentümer): Statt eines pauschalen Bonus gibt es nun eine Staffelung basierend auf dem zu versteuernden Haushaltseinkommen (zvE):
    • 40 % Bonus bei zvE bis 30.000 €
    • 30 % Bonus bei zvE über 30.000 € bis 40.000 €
    • 10 % Bonus bei zvE über 40.000 € bis 50.000 €
  • Neuer Kinderzuschlag (Familienzuschlag): Reduziert das für die Bonusberechnung maßgebliche Haushaltseinkommen pauschal um 10.000 € pro Kind. Dies kann dazu führen, dass ein Haushalt in eine höhere Bonusstufe rutscht.
  • Anpassung iSFP-Bonus (Hülle): Der 5-%-Bonus für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle entfällt für Maßnahmen unter 30.000 € Investition und gilt nur noch für den Teil darüber.

Kommunale Wärmeplanung verstehen

Die kommunale Wärmeplanung verfolgt das Ziel der Erarbeitung von Strategien und Plänen zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung in der Landeshauptstadt Dresden bis zum Jahr 2045. Grundsätzlich erfolgt die Betrachtung der Wärmeplanung für das gesamte Stadtgebiet Dresden unter Berücksichtigung der privaten Wohngebäude, kommunalen Liegenschaften und gewerblichen Gebäude. Mithilfe des Instruments der kommunalen Wärmeplanung verfolgen Stadtwerke und kommunale Energieversorger in Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Dresden die kosteneffiziente Planung und Gestaltung der Energiewende.

Die Kommunale Wärmeplanung birgt folgende Vorteile für die Landeshauptstadt Dresden:

  • zentrales Koordinierungsinstrument zur Erreichung der Treibhausgasneutralität im Wärmesektor
  • maßgeblicher Beitrag zur Versorgungssicherheit und Unabhängigkeit von Preisentwicklungen auf dem internationalen Energiemarkt
  • Generierung regionaler Wertschöpfung
  • Langfristige lokale und regionale Verankerung des Prozesses der Energiewende
  • Planungssicherheit für Investitionen durch Ausweisung von Eignungsgebieten und Umsetzung abgeleiteter Maßnahmen

Erneuerbare Energien (Erdwärme, Luftwärme, Solarenergie, Flusswasserwärme, Abwasserwärme und Biomasse) bilden eine klimafreundliche Alternative zu fossilen Brennstoffen. Damit leisten sie einen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor und spielen eine wichtige Rolle innerhalb der Wärmeplanung und der Gestaltung der Energiewende.

Auf Bundesebene sind folgende rechtliche Grundlagen besonders relevant:

Planung und Beteiligung

Die kommunale Wärmeplanung setzt sich grundlegend aus den folgenden vier Schritten zusammen:

  • Bestandsanalyse: aktueller Wärmebedarf, Treibhausgasemissionen, Baubestand und vorhandene Netze
  • Potentialanalyse: mögliche Energieeinsparungen und potentielle erneuerbare Wärmequellen in den Quartieren
  • Zielszenario: Kombination aus Bestand und Potential zu einer bedarfsgerechten Wärmeversorgung einzelner Quartiere
  • Energiestrategie: empfohlene Maßnahmen und Umsetzungszeitpläne

Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Prozess der Wärmeplanung.

Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden und kommunale Eigenbetriebe, Wohnungsbaugenossenschaften, Unternehmen und Institutionen, Energieversorger, externe Fachleute, Bürgerinnen und Bürger und weitere Stakeholder sind beteiligt. Die fortlaufende Information und Beteiligung der Akteure erfolgt in Form von Gremien, Facharbeitsgruppen, öffentlichen Informationsveranstaltungen, Pressemitteilungen sowie über die Homepage zur Kommunalen Wärmeplanung der Landeshauptstadt Dresden.

Hier gelangen Sie zu weiteren Informationen zur Beteiligung.

Die Wärmeplanung basiert ausschließlich auf bereits vorliegenden Daten. Diese liegen öffentlichen Stellen, Behörden, kommunalen Energieversorgern und Schornsteinfegern vor oder müssen durch die Kommunen aus öffentlich zugänglichen Registern abgerufen werden. Insofern ist die Datenübermittelung seitens der Bürgerinnen und Bürger an die planungsverantwortliche Stelle nicht erforderlich. Die Daten unterliegen der allgemeinen Datenschutzgrundverordnung. Mithilfe der objektbezogenen Gebäudedaten können Aussagen hinsichtlich Energieeinsparungspotentialen getroffen und teilräumliche Wärmeversorgungsarten abgeleitet werden.

Den Bau von Wärmenetzen und den dazugehörenden Wärmeerzeugern werden voraussichtlich Energieversorgungsunternehmen wie SachsenEnergie und SachsenNetze übernehmen. Für die individuelle Versorgung der Gebäude sind die jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümer verantwortlich.

Fortlaufende Informationen zur Kommunalen Wärmeplanung werden über die Website des Energielotsen der Landeshauptstadt Dresden zur Verfügung gestellt.
Auch eine Kartendarstellung zur Ausweisung der einzelnen Wärmeversorgungsgebiete des Wärmeplans kann auf der Website des Energielotsen in Form des Energieatlas eingesehen werden.

Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger

Durch die kommunale Wärmeplanung werden die Bürgerinnen und Bürger nicht unmittelbar in ihrem Alltag berührt. Weiterhin gehen keine rechtlichen Pflichten aus der Wärmeplanung für Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer hervor. Das Ergebnis der Wärmeplanung ist eine unverbindliche Empfehlung.

Für die Dresdner Fernwärme ist kein Anschlusszwang vorgesehen. Gebäudeeigentümer können selbst entscheiden, ob sie sich an das Fernwärmenetz anschließen lassen möchten. Zudem besteht Bestandsschutz für bereits installierte Heizsysteme, wie beispielsweise Wärmepumpen, sodass diese weiterhin genutzt werden dürfen.

Die Gasversorgung ist aktuell gesichert. Bestehende Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 2024 installiert wurden, dürfen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) weiterhin betrieben werden. Laut § 72 Abs. 4 GEG ist die Nutzung von bis zu 100 Prozent fossilem Erdgas für diese Heizungen bis zum 31. Dezember 2044 erlaubt. Langfristig wird jedoch ein verstärkter Einsatz erneuerbarer Energien angestrebt, weshalb es sinnvoll ist, frühzeitig über alternative Heizlösungen nachzudenken.

Der Wärmeplan zeigt auf, welche aktuelle Wärmeversorgung in den jeweiligen Stadtgebieten besteht und welche klimafreundlichen Wärmeversorgungsoptionen künftig möglich sind. Er dient als Orientierung für Gebäudeeigentümer und Kommunen, legt aber keine unmittelbaren Verpflichtungen fest. Ob ein Anschluss an ein Wärmenetz in Zukunft sinnvoll oder möglich ist, hängt von den geplanten Versorgungsstrukturen ab.

Nutzen Sie einfach die Adresseingabe im Energieatlas, um diese Informationen standortgenau zu erhalten.

Der Energieatlas bietet einen zentralen Überblick über energierelevante Daten für das Stadtgebiet von Dresden. Dazu gehören Informationen zur Wärmeplanung, etwa die Lage Ihres Objekts im kommunalen Wärmeplan, der aktuelle Hauptenergieträger vor Ort sowie die Eignung alternativer Wärmeerzeugeroptionen. Außerdem zeigt der Energieatlas das Solarpotenzial von Dach und Fassade Ihres Gebäudes, sodass Sie prüfen können, wie gut eine Solarenergienutzung möglich ist.

Weitere Erweiterungen sind in Arbeit, unter anderem die Anzeige von Best-Practice-Beispielen im Stadtgebiet, um Anregungen für erfolgreiche Projekte und Maßnahmen vor Ort zu geben.

Hier gelangen Sie zum Energieatlas.

Ob Ihr Gebäude im bestehenden Fernwärmenetz oder in einem geplanten Ausbaugebiet liegt, können Sie im kommunalen Wärmeplan und im Energieatlas Dresden einsehen. Für detaillierte Informationen zu einem möglichen Anschluss sowie den technischen und finanziellen Rahmenbedingungen ist die SachsenEnergie/DREWAG der richtige Ansprechpartner. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt dort zu informieren und eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Kontakt

SachsenEnergie

Herr Swen-Sören Börner

Telefon  0351-563044253
E-Mail Waermevertrieb@SachsenEnergie.de
Website www.drewag.de

Die Wärmewende erfordert erhebliche Investitionen – sowohl auf Seiten der Wärmenetzbetreiber als auch der Gebäudenutzer. Im Durchschnitt schätzt die Dresdner Wärmeplanung einen Zusatzinvestitionsbetrag von knapp 8.000 EUR pro Wohnung bis zur Erreichung der Klimaneutralität ein. Mit diesem Betrag werden jedoch nicht nur die Treibhausgase reduziert, sondern auch die hohe Abhängigkeit von Erdgasimporten überwunden, die Betriebskosten stabilisiert oder gesenkt, sowie lokale Wertschöpfung und wirtschaftliche Aktivität erhöht. In Abhängigkeit der sehr unterschiedlichen Einzelinvestitionen besitzen die Amortisationsdauer ein breites Spektrum von relativ kurz. bis langfristig. Hiermit wird auch der Charakter eines Generationsprojektes deutlich. Zur Finanzierung bestehen verschiedene Modelle und Förderprogramme, welche ggf. die Umsetzung idealerweise, beschleunigen können (siehe dazu Kapitel 11.2 des Wärmeplan-Berichtes, Anlage 1).

Beispiele für Wärmenetzbetreiber sind:

  • Klassische Finanzierung & Förderkredite wie das KfW-Programm (z. B. „Kommunal- und Infrastrukturkredit“) oder EIB-Förderdarlehen (Europäische Investitionsbank) für große Infrastrukturprojekte bieten günstige Kredite für den Ausbau klimaneutraler Wärmenetze
  • Fördermittel:  Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) der BAFA, KWKG-Förderung oder EU-Fördermittel-Calls
  • Innovative Finanzierungsinstrumente: Genussscheinausgabe, wobei auch die Bürgerschaft von einer attraktiven Anlagemöglichkeit profieren kann; Projektgesellschaften für Wärmenetzteilgebiete, wobei eine eigenständige Gesellschaft Risiken für Infrastrukturinvestoren begrenzt.
  • Deutschlandfonds: Der geplante „Energiewende- und Transformationsfonds“ soll gezielt Infrastrukturprojekte der Wärmewende fördern – auch durch Bürgschaften oder direkte Beteiligungen.

Für Gebäudenutzer:

  • Förderprogramme für Sanierung & Heizungstausch:  BAFA- und KfW-Förderung (z. B. „Bundesförderung für effiziente Gebäude – BEG“) mit Zuschüssen (bis zu 70 % der Investitionskosten unter bestimmten Voraussetzungen) für Wärmepumpen, Solarthermie oder Anschluss an Wärmenetze.
  • KfW-Kredite mit Tilgungszuschüssen (z. B. KfW 261/262).
  • Steuerliche Abschreibungen (z. B. § 35c EStG für energetische Sanierungen).
  • Energiecontracting: Dienstleister finanzieren, bauen und betreiben Heizungsanlagen – der Kunde zahlt eine monatliche Gebühr ohne hohe Anfangsinvestition.
  • Energiegemeinschaften und Energiegenossenschaften: gemeinschaftliche Finanzierung durch Nutzer selbst

Zudem gibt es Härtefallregelungen in Förderprogrammen (z. B. KfW 455), welche einkommensschwache Haushalte unterstützen.

Die im Wärmeplan dargestellten Investitionen sind finanzierbar – neben Fördermitteln durch klassische Finanzierungen, Förderkredite, innovative Kapitalmodelle, Contracting und gemeinschaftlichen Lösungen.

Beratung und Unterstützung

Verschiedene Institutionen bieten Beratung und Unterstützung zu Förderprogrammen und Finanzierungsoptionen für Bau, Sanierung und energetische Modernisierung an. Diese Stellen helfen Ihnen, passende Förderungen zu finden und die richtige Finanzierung für Ihr Vorhaben zu sichern:

Verbraucherzentrale Sachsen e.V.: Unabhängige Beratung zu Förderungen und Finanzierungsoptionen

Sächsische Energieagentur (SAENA): Kostenfreie Erstberatung zu erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Fördermöglichkeiten für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen.

SachsenEnergie: Beratung zur Versorgung mit Wärme und Strom durch geeignete Energielösungen, wie Solarstrom, Wärmepumpen oder Energiespeicher sowie Elektromobilität

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Beratung als Fördermittelgeber zu verschiedene Förderungen für effiziente Gebäude und Zuschüssen für Energieberatungen  

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW): Beratung als Fördermittelgeber zu Förderprogrammen für effiziente Gebäude, erneuerbare Energien und klimafreundliche Heizungen

Sächsische Aufbaubank (SAB): Beratung als Fördermittelgeber zu regionale Förderprogramme für Bau, Modernisierung und Sanierung in Sachsen

Energie-Effizienz-Experten & Energie-Experten Sachsen:  Beratung zu Förderanträgen, energetischen Sanierungsmaßnahmen und Finanzierung durch qualifizierte Energieberater

Unter Beratungsmöglichkeiten finden Sie die Kontaktinformationen.

Ein Energieberater oder Energieeffizienz-Experte hilft, den Energieverbrauch von Gebäuden zu optimieren, Kosten zu senken und nachhaltige Lösungen umzusetzen. Zu den Leistungen gehören:

  • Energieberatung: Analyse des Energieverbrauchs und Optimierungsmöglichkeiten
  • Energieausweise & Audits: Ausstellung von Energieausweisen und detaillierte Gebäudeanalysen
  • Sanierungskonzepte: Entwicklung individueller Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
  • Fördermittelberatung: Unterstützung bei der Beantragung von Fördergeldern
  • Baubegleitung: Planung und Überwachung von Sanierungsmaßnahmen
  • Luftdichtheits- & Wärmebrückenanalyse: Vermeidung von Energieverlusten
  • Thermografie: Wärmebild-Untersuchungen zur Identifikation von Schwachstellen
  • Erneuerbare Energien: Beratung zu Photovoltaik, Wärmepumpen & Co.
  • Nachhaltigkeit & Klimaschutz: Strategien für klimafreundliches Bauen
  • Schulungen & Monitoring: Workshops und Erfolgskontrolle der Maßnahmen

Die Leistungen variieren je nach Qualifikation des Beraters und den individuellen Anforderungen des Projekts.

Um herauszufinden, in welchem Wärmenetzgebiet sich Ihr Objekt befindet, können Sie den kommunalen Wärmeplan nutzen. Dieser ist im Energieatlas dargestellt. Geben Sie einfach die Adresse Ihres Objekts in den Energieatlas ein und erhalten folgende Informationen zum angegebenen Standort:

  • Lage des Objekts im kommunalen Wärmeplan
  • aktuellen Hauptenergieträger am angegebenen Standort
  • Eignung alternativer Wärmeerzeugeroptionen

So können Sie schnell prüfen, welche Wärmelösungen für Ihr Gebäude möglich oder empfehlenswert sind.

Bei den folgenden Beratungsangeboten können Sie sich umfassend zu alternativen und dezentralen Wärmeversorgungsarten informieren und beraten lassen. Diese Angebote helfen Ihnen, die für Ihr Gebäude passenden Technologien und Lösungen zu identifizieren.

Kontakt

SachsenEnergie - EnergieTreff
Ihr Kommunalversorger bietet neben Fernwärme auch verschiedene Heiztechnologien an.

Telefon 0800 6686868
Website https://www.sachsenenergie.de/energietreff-dresden
Postanschrift Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden

Verbraucherzentrale Dresden
Die Beratung deckt Themen wie Heiztechnik und erneuerbare Energien ab.

Telefon 0800 - 809 802 400
Website https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/
Postanschrift Fetscherplatz 3, 01307 Dresden

Energieeffizienz-Expertenliste
Im bundesweiten Verzeichnis der Energieeffizienz-Expertenliste finden Sie geeignete Energieberater für individuelle Beratung.

Website www.energie-effizienz-experten.de
 

Wärmenetze

Nahwärme

Die Landeshauptstadt Dresden bietet Eigentümerinnen oder Eigentümern in betreffenden Prüfgebieten für Wärmenetze die Möglichkeit unverbindlich Interesse an einem Anschluss zu bekunden. 
Im Energieatlas kann unter Eingabe der Adresse eine Interessenbekundung hinterlassen werden, sofern sich die Adresse in einem Prüfgebiet für ein Nahwärmenetz befindet.
Alternativ gelangen Sie über folgenden Link auf direktem Weg zum Online-Formular.

Das Prüfgebiet im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung (§ 3 Abs. 1 Nr. 10 WPG) ist ein ausgewiesener Bereich, in dem die Machbarkeit spezifischer Wärmeversorgungsoptionen, insbesondere Wasserstoffnetze oder Wärmenetze, untersucht wird. Es dient der Ermittlung, ob eine Versorgung durch Wärmenetze oder lokale Lösungen (Inselnetze, Quartierslösungen) bis zum Zieljahr 2045 möglich ist.

Die mit der Ausweisung von Prüfgebieten verbundenen Unsicherheiten hinsichtlich zukünftiger Versorgungsoptionen sind der Landeshauptstadt Dresden bewusst. Die Prüfaufträge zu möglichen Nahwärme- und Wasserstoffoptionen sind zeitlich bis 2028 befristet, sodass im Rahmen der nächsten Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung konkretere Technologieempfehlungen ausgesprochen werden können. Ziel ist es, auf dieser Grundlage eine verbesserte Planungssicherheit herzustellen. 

Die LH Dresden entwickelt aktuell einen Quartiersprozess im Rahmen des EU-Projektes "Enact4CleanCities" (EA4CC). Dieser wird auf der Ostrainsel und in Hellerau bereits erprobt und Erkenntnisse daraus in folgenden Quartieren eingebracht. Zudem kann ein Anschlussinteresse in Prüfgebieten für Nahwärmenetze auf dem digitalen Energielosten (Energieatlas) bekundet werden. Die wesentlichen Schritte sind: 

  1.  Abstimmung Verfahren im Quartier: Initiative und Vergabe Machbarkeitsstudie durch LH Dresden oder Initiative durch potentielle Netzbetreiber 
  2.  Ankernutzer und wichtige Akteure ansprechen und Prozess abstimmen 
  3.  Erstellung Machbarkeitsstudie 
  4.  Informationsveranstaltung begleitet durch digital und analoge Informationskampagne  
  5.  Bei positiver Machbarkeitsstudie: Angebot von Wärmlieferverträgen durch potentiellen Wärmenetzbetreiber 
  6.  Bei ausreichendem Rücklauf bestätigter Wärmelieferverträge: Investitionsentscheidung und in Folge Umsetzung (vertiefte Planung, Bau, Inbetriebnahme)

Als Betreiber des Erdgasnetzes beabsichtigt die SachsenNetze GmbH den Anschluss Dresdens an das bundesweite Wasserstoffkernnetz. Angeschlossen werden sollen die KWK (Kraft-Wärme-Kopplung)-Anlagen sowie die auf Wasserstoff angewiesenen Industrieunternehmen im Stadtgebiet. Bis Mitte 2028 hat der Netzbetreiber außerdem Zeit, die Umstellung des Verteilnetzes auf die Einzelgebäudeversorgung mit Wasserstoff zu prüfen. Dann soll es Planungssicherheit auch in den Stadtgebieten geben, für die der Wärmeplan Wasserstoff als mögliche Versorgungsoption vorsieht. Die Umstellung der Netze von Erdgas auf Wasserstoff würde dann über mehrere Jahre hinweg strangweise und außerhalb der Heizperiode erfolgen. Eine Beimischung ist nicht vorgesehen.

Die Energielösung umfasst vorgefertigte, modulare Heizzentralen in verschiedenen Größen, in denen Wärmepumpen, teilweise in Kombination mit anderen Erzeugern wie Blockheizkraftwerken Wärme erzeugen. Über ein Wärmenetz der Heizzentrale können mehrere Gebäude angeschlossen werden. Auch Gebäude mit hohem Wärmebedarf können bei der Containerlösung versorgt werden.


Vorteile:

Durch die Nutzung von Wärmepumpen werden die Vorgaben des GEG zur Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung erfüllt. Im Vergleich mit einem größeren Wärmenetz ist die Containerlösung einfacher und schneller umsetzbar (Standort der Heizzentrale auf und Erschließung über privaten Grund ohne Beanspruchung öffentlichen Raums grundsätzlich möglich). Die Containerlösung bietet eine Versorgungsoption für Stadtgebiete, die sich aus wirtschaftlichen oder hydraulischen Gründen nicht für ein Wärmenetz eignen. Die gemeinsame Nutzung der Heizzentrale ist dabei effizienter als die Einzelgebäudelösungen durch weniger Platzbedarf, geringere Investitions- und Betriebskosten pro Einzelgebäude und die erleichterte Nutzung von Umweltwärmequellen wie Photovoltaik, Abwärme oder Geothermie.

Sollte ein Heizungstausch schon notwendig sein, bevor ein Fernwärmeanschluss realisiert werden kann, bietet die SachsenEnergie verschiedene Übergangsmöglichkeiten bzw. alternative Wärmeversorgungsarten an. Dafür können Sie die Beratungsmöglichkeiten des EnergieTreff Dresden nutzen: 

Adresse: Friedrich-List-Platz 2, 01069 Dresden Telefon: 0800 6686868 (kostenfreie Rufnummer)
Website: EnergieTreff Dresden – Unser Service für Sie vor Ort | SachsenEnergie

Im FW-Ausbaugebiet besteht die Möglichkeit, dass wenn der Gaskessel kaputt geht bevor FW-Anschluss da ist, kann für die Übergangszeit erneut ein Gaskassel eingebaut werden, als Überbrückung bis der FW-Anschluss da ist. Ansonsten ist, wenn der Gaskessel kaputt ist und ein neuer eingebaut wird, ab dem 1.7.2026 für das neue Heizsystem die Nutzung von 65 % erneuerbaren Energien Pflicht.
Alternativen sind der Einbau von Gebrauchtgeräten für 5 Jahre, gekoppelt mit Übergangsfristen im Vorvertrag mit Wärmenetzbetreiber. Bei der Suche nach Einzellösungen ist eine individuelle Energieberatung sinnvoll. Auch der Einbau einer Wärmepumpe könnte in dieser Hinsicht auch als Möglichkeit herausstellen.

Die Umsetzung kleiner Wärmenetze mit wenigen unterschiedlichen Eigentümern, z.B. von Gebäudenetzen (bis 16 Gebäude, siehe auch Maßnahme M2.5 der Wärmeplanung) kann, sofern die Nutzung/Querung von öffentlichen Verkehrswegen vermieden wird und standardisierte Lösungen wie eine vormontierte, containerbasierte Heizzentrale genutzt werden, relativ einfach und schnell erfolgen. Dies kann auch durch die Eigentümer selbst mit einem Dienstleister, Installationsbetrieb bzw. dem Heizzentralenhersteller erfolgen und/oder auch als Energiegemeinschaft realisiert werden. Sobald es sich um größere Wärmenetze mit vielen Eigentümern und Nutzung von öffentliche Verkehrsraum handelt, steigt der Koordinations- und Planungsaufwand, sowie die Tiefbaukosten. Hier werden i.d.R. erfahrene Wärmenetzbetreiber benötigt, welche die Prozesse gut beherrschen. Alternativ kann dies auch durch Energiegenossenschaften erfolgen, wobei es hier engagierter lokaler Akteure bedarf, welche ein solches Projekt vorantreiben wollen.

Fernwärme

Die Dekarbonisierung des Dresdner Fernwärmesystem unterliegt der Federführung der SachsenEnergie AG, die hierfür einen Transformationsplan erstellt hat. Als zukünftige Energieträger sind Strom, Umwelt- und Abwärme vorgesehen: Durch den Einsatz strombetriebener Großwärmepumpen werden Abwärme (insbesondere aus Rechenzentren und der Industrie) und Umweltwärme (insbesondere aus Abwässern, Gruben- und Flusswasser sowie der Luft) auf das erforderliche Temperaturniveau gehoben und ins Fernwärmenetz eingespeist. Auch in Elektrodenheizkesseln wird Wärme durch den Einsatz von Strom erzeugt. Weiterhin sind eine Anlage zur thermischen Abfallbehandlung und die Umstellung der bestehenden KWK-Anlagen auf den Energieträger Wasserstoff geplant. Ferner soll die Nutzung tiefer Geothermie untersucht werden. Eine Solarthermieanlage hat die SachsenEnergie AG bereits in Betrieb genommen. Zusätzlich befinden sich Wärmespeicher in Planung.

Für die Dresdner Fernwärme ist kein Anschlusszwang vorgesehen. Gebäudeeigentümerinnen und -Eigentümer können selbst entscheiden, ob sie sich an das Fernwärmenetz anschließen oder eine andere Versorgungsoption nutzen möchten.

Ein Anschluss an ein Nah- oder das Fernwärmenetz lohnt sich vor allem dort, wo der Wärmebedarf pro Fläche hoch genug ist. Das ist üblicherweise in dichter bebauten Gebieten der Fall. Dann ist er besonders effizient, platzsparend und bequem: Sie müssen sich nicht selbst um Heizanlage oder sogar Brennstoffe kümmern.

Außerdem ist er oft günstiger: Heizzentralen, wie beispielsweise Großwärmepumpen, können Wärme effizienter produzieren als kleinere Anlagen an Einzelgebäuden. Weiterhin sind moderne Nah- und Fernwärmenetze sind dazu in der Lage, erneuerbare Energien oder Abwärme einbinden, wodurch deutlich weniger Treibhausgase entstehen. Sie können Wärmespeicher einbinden und speichern auch selbst Wärme im Netz. Nicht zuletzt entlasten sie das Stromnetz, weil zu Bedarfsspitzen auf gespeicherte Wärme zurückgegriffen werden kann und Spitzenlasterzeuger eingebunden werden können.

Der Wärmeplan weist die Stadtgebiete aus, die für den Ausbau des Fernwärmenetzes vorgesehen oder für neue Wärmenetze geeignet sind. Außerdem stellt er Prüfgebiete dar, deren Eignung gegenwärtig nicht eindeutig ist und bis zur Fortschreibung vertieft untersucht wird. Mit dem Quartiersprozess (Maßnahme 2.4 des Wärmeplans) wirkt die Stadt auf die Umsetzung neuer Wärmenetze hin.

SachsenEnergie plant den Ausbau der Fernwärme nach derzeitiger Planung (Stand Dezember 2025) wie folgt:

  • 2025-2027: Cotta (Ost), Löbtau West, Löbtau Süd (Clara-Zetkin-Straße), Tolkewitz Ost (vorderer Teil), Königsbrücker Str. Süd (Haupttrasse), Trachau Ost (Böttgerstraße, SWGD Objekte), Pieschen Mitte (Haupttrasse M.-Gorki-Straße)
  • 2028-2030: Cotta (West), Löbtau Süd, Plauen West, Tolkewitz Ost (hinterer Teil), Pieschen Nord
  • 2031-2033: Strehlen West, Striesen Ost+West, Königsbrücker Str. Süd (Nebenstraßen), Trachau Ost (weitere Objekte), Trachenberge
  • 2033-2035: Großzschachwitz, Seidnitz, Laubegast, Anbindung Stauffenbergallee, Elbepark, Anbindung Insel Kaditz, Netzverbindung Flügelwegbrücke

Die Abgrenzung der Ausbaugebiete kann dem kommunalen Wärmeplan im Energieatlas entnommen werden.
Natürlich kann es zu Abweichungen kommen, durch bauliche Einschränkungen, zweckgebundene Fördermittel, veränderte Nachfrage oder ähnliches. 
Sie helfen der Planung und dem Vertrieb, wenn Sie bei Interesse eine Anfrage an Waermevertrieb@SachsenEnergie.de senden. Räumlich konzentrierte Kundenanfragen können zu einer vorgezogenen Planung und Umsetzung führen. Die SachsenEnergie bietet auch zeitlich befristete Übergangslösungen mit zum realisierten Fernwärmeanschluss an.

Andere Heiztechnologien

Die Erdgasversorgung ist aktuell gesichert. Bestehende Gas- oder Ölheizungen, die vor dem 1. Januar 2024 installiert wurden, dürfen gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) bis zum 31. Dezember 2044 weiterhin mit bis zu 100 Prozent fossilem Erdgas bzw. Heizöl betrieben werden. Ab diesem Zeitpunkt ist jedoch spätestens ein Wechsel des Brennstoffs auf biogene oder synthetische Alternativen erforderlich.

Unabhängig davon bleiben die bestehenden Vorschriften des § 72 GEG zur Begrenzung der Laufzeit alter Heizkessel weiterhin gültig. Öl- und Gasheizkessel, die vor 1991 eingebaut wurden, dürfen nicht mehr betrieben werden. Anlagen, die ab dem 1. Januar 1991 installiert wurden, müssen nach 30 Betriebsjahren außer Betrieb genommen werden. 

Ausnahmen gelten für:

  • Niedertemperatur- und Brennwertkessel
  • Heizungsanlagen mit weniger als 4 kW oder mehr als 400 kW Nennleistung
  • Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die das Gebäude seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnen. Bei einem Eigentümerwechsel muss der neue Eigentümer den Heizkessel jedoch innerhalb von zwei Jahren stilllegen.

Im Energielotsen werden die verschieden Energielösungen der Wärmeplanung vorgestellt:

Photovoltaik

Eine erste Information, ob die Installation von Erdwärmesonden für einen Standort zulässig ist, liefert der  [Themenstadtplan: Umwelt - Wasser - Erdwärmesonden - wasserrechtliche Verfahren].

Für die Errichtung einer Erwärmesonde inkl. der erforderlichen Bohrung besteht eine wasserrechtliche Anzeigepflicht. Für das Thema Erdwärmesonden ist die Abteilung Wasser- und Bodenschutzbehörde des Umweltamtes zuständig. Weitere Informationen finden Sie unter: Erdwärmesonden | Dienstleistungen | Landeshauptstadt Dresden.

Der kommunale Wärmeplan gibt Aufschluss über die Eignung von Gebieten. In Bereichen, in denen keine zentrale Wärmeversorgung über ein Wärmenetz (z. B. Fern- oder Nahwärme) vorgesehen ist, wird eine dezentrale Wärmeversorgung der Gebäude in der Regel individuell oder gebäudebezogen, beispielsweise über Wärmepumpen, Pelletheizungen oder andere effiziente Einzelanlagen empfohlen. Auch Gebäudenetze  können eine sinnvolle Versorgungsoption sein.

Mit einer Hybridheizung lassen sich zwei Heizsysteme miteinander kombinieren. So kann eine konventionelle Heizung (beispielsweise Gas- oder Ölheizung, aber auch ein wasserführender Kamin) mit einer auf erneuerbaren Energien basierenden Anlage, etwa Wärmepumpe oder Solarthermie, kombiniert werden.

Im Beispiel der Wärmepumpe übernimmt diese den Großteil der Arbeit. Sie nutzt dafür Strom und Umweltwärme. Wenn es draußen sehr kalt wird, wird mehr Wärme benötigt, außerdem sinkt die Effizienz der Wärmepumpe. An diesen Tagen springt die zweite Heizung ein. Mit dieser Funktionsweise schaffen Hybridheizungen die Möglichkeit für ein verlässliches, effizientes und klimafreundliches Heizen. Sie ermöglichen auch die Erfüllung der Vorgabe des Gebäudeenergiegesetzes, dass neue Heizungen ab Mitte 2026 zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Auch „multivalente“ aus mehr als zwei Heizsystemen sind möglich.
Wie bei allen Versorgungsoptionen ist die bestmögliche Kombination gebäudeabhängig. Eine individuelle Beratung wird empfohlen.

Die Eignung ist stark gebäudeabhängig, und eine fachliche Beratung (ob Ihr Haus geeignet ist und welche Maßnahmen sinnvoll sind) ist sehr ratsam. Nicht jedes Haus braucht die gleichen Umbauten und manche Investitionen rechnen sich nicht.

Technisch kann man Wärmepumpen in jedem Altbau betreiben. Mit dem Bezug von Ökostrom und wenigen baulichen Anpassungen sind Wärmepumpen im Altbau auch sehr effizient, wirtschaftlich und klimafreundlich bzw. CO2-frei!

Ob Ihr Haus geeignet ist, kann vereinfacht an zwei Kriterien festgemacht werden:

  • der Heizenergiebedarf Deines Hauses und
  • die Vorlauftemperatur Deiner Heizung.

Grundsätzlich gilt, je neuer ein Haus desto mehr ist es an Wärmeschutzverordnungen gekoppelt (erste Normen in der DDR aus den Jahren 1953 und 1965). Bei Häusern ohne Wärmedämmung lohnt sich eine Wärmepumpe dahingegen meist erst nach einer energetischen Sanierung.

Denkmalschutz

Ja, aber nur mit Genehmigung. Erlaubt sind z. B.:

  • Innendämmung (z. B. mit Kalziumsilikat)
  • Denkmalgerechte Fenster (z. B. Kastenfenster mit Isolierverglasung)
  • Heizungstausch (z. B. Hybridlösungen aus Gas und Wärmepumpe)

Achtung: Sichtbare Veränderungen an der Fassade sind oft nicht erlaubt.

  • Wärmepumpen (wurden bisher fast immer mit Auflagen (Farbe, Standort etc) genehmigt)
  • Fernwärme (Anschluss möglich, falls Leitungen in der Nähe liegen)
  • Biomasseheizungen (z. B. Pellets, sofern Lagerraum denkmalverträglich ist)
  • Tipp: Offene Kamine oder historische Öfen dürfen oft nicht entfernt werden.
  • Energieberater:innen: Suche über die dena-Datenbank.
  • Handwerker:innen: Viele Dresdner Betriebe sind auf Denkmalsanierung spezialisiert (z. B. für Dach, Fenster oder Heizung).
  • Architekt:innen mit Denkmalschutz-Expertise

Kontakt

Telefon 0351-317460
E-Mail dresden@aksachsen·org
Website Bauherrenberatungen - Architektenkammer Sachsen
Adresse Gerokstr. 9, 01307 Dresden

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