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Heizungsmythen

Rund um Wärmelösungen, insbesondere Wärmepumpen und Fernwärme kursieren viele Behauptungen, die bei Eigentümerinnen und Eigentümern für Verunsicherung sorgen. Im Folgenden stellen wir häufige Mythen den tatsächlichen Fakten gegenüber.
 

Fakt:
In den meisten Fällen ist der Anschluss einer Wärmepumpe problemlos möglich und es besteht eine Anschlusspflicht durch den Netzbetreiber. Wichtig ist jedoch die Meldepflicht einzuhalten: jede Wärmepumpe muss vor der Installation beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Dies übernimmt in der Regel Ihr beauftragter Fachbetrieb. Die Stromnetzbetreiber prüfen im Rahmen der Anmeldung die vorhandenen Netzkapazitäten und können erforderliche Anpassungen rechtzeitig planen. Der Ausbau der Stromnetze erfolgt bereits heute mit Blick auf die zunehmende Elektrifizierung von Wärme und Mobilität. Den Netzausbauplan für Dresden und Ostsachsen der SachsenNetze GmbH finden Sie hier.

Ein fehlender Anschluss ist daher die Ausnahme und nicht die Regel. Die technische Machbarkeit sollte immer im konkreten Einzelfall geprüft werden.

Fakt:
Netzbetreiber dürfen steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen in seltenen Netzengpasssituationen zeitweise in ihrer Leistung begrenzen bzw. dimmen. Eine vollständige Abschaltung ist jedoch unzulässig.

Moderne Wärmepumpen und Heizungsanlagen verfügen über Wärmespeicher sowie die thermische Speicherfähigkeit des Gebäudes. Kurzzeitige Leistungsbegrenzungen bleiben für Bewohnerinnen und Bewohner in der Regel unbemerkt und führen nicht dazu, dass Wohnräume auskühlen. Zudem profitieren die Wärmepumpennutzer von deutlich niedrigeren Strompreisen durch reduzierte Netzentgelte.  

Fakt:
Wärmepumpen können auch in Altbauten und denkmalgeschützten Gebäuden wirtschaftlich erfolgreich eingesetzt werden. Entscheidend sind die individuellen Rahmenbedingungen des Gebäudes, insbesondere der Wärmebedarf und die benötigten Heiztemperaturen.

Viele Bestandsgebäude verfügen bereits über ausreichend große Heizkörper oder können mit überschaubaren Anpassungen effizient betrieben werden. Auch im Denkmalschutz sind Wärmepumpen häufig eine technisch und wirtschaftlich sinnvolle Lösung, wenn die Planung auf die Besonderheiten des Gebäudes abgestimmt wird.

Weitere Informationen zum Heizen im denkmalgeschützten Gebäude.

Fakt:
Moderne Wärmepumpen sind für den Betrieb in mitteleuropäischen Klimazonen ausgelegt und liefern auch bei tiefen Außentemperaturen meist bis - 20°C zuverlässig Wärme. Viele Geräte arbeiten selbst bei Temperaturen deutlich unter dem Gefrierpunkt effizient - verbrauchen also auch dann relativ wenig Strom.

Die Heizungsanlage wird auf die erforderliche Heizlast des Gebäudes ausgelegt. Bei fachgerechter Planung kann eine Wärmepumpe häufig die Wärmeversorgung allein sicherstellen. Ob im Einzelfall eine zusätzliche Wärmequelle sinnvoll ist, hängt vom jeweiligen Gebäude ab und muss individuell bewertet werden.

Weiterführende Informationen:
 

Fakt:
Fußboden- oder andere Flächenheizungen sind vorteilhaft, aber keine zwingende Voraussetzung. Auch viele bestehende Heizkörper können mit einer Wärmepumpe wirtschaftlich betrieben werden.

Entscheidend ist die erforderliche Vorlauftemperatur. Häufig lässt sich diese durch hydraulischen Abgleich, Optimierung der Heizungsregelung oder den Austausch einzelner Heizkörper ausreichend senken. Ob Anpassungen notwendig sind, kann im Rahmen einer Energieberatung oder Heizlastberechnung ermittelt werden. 
 

Fakt:
Die Investitionskosten einer Wärmepumpe werden oftmals höher sein als bei einem einfachen Heizkesseltausch. Gleichzeitig entfallen jedoch künftig Kosten für fossile Brennstoffe, welche globalen Marktrisiken und einer steigenden CO₂-Bepreisung Unterliegen. Die Beimischung von treibhausgasarmen Gasen oder Ölen, sowie steigende Gasnetzentgelte führen ebenfalls in der Regel zu steigenden Betriebskosten der Heizkessel. Zudem stehen Förderprogramme zur Verfügung, die die Investition deutlich reduzieren können. Entscheidend ist daher ein  LINK Fördermittel-Chek

Welche Heizungsart langfristig wirtschaftlich ist, hängt von vielen Faktoren ab, beispielsweise vom Gebäude, den konkreten Energiepreisen und den individuellen Nutzungsbedingungen. Deshalb lohnt sich immer ein Vergleich verschiedener Technologien und mehrerer Angebote. Dabei sollte zur Unterstüzung eine Energieberatung in Anspruch genommen werden. 

Fakt:
Eine allgemeine Fernwärmeanschlusspflicht in Dresden besteht nicht und ist auch nicht geplant.

Fakt:
Die Fernwärmepreise unterscheiden sich zwischen Städten und Versorgungsgebieten teilweise deutlich. Pauschale Aussagen über die „teuerste Fernwärme Deutschlands“ sind jedoch wenig aussagekräftig, da Preisvergleiche von Tarifstrukturen, Verbrauchsmengen, Anschlussleistungen und weiteren Faktoren abhängen. Dies Dresdner Fernwärme befindet sich eher im Mittelfeld in Deutschlands, was auf der Transparenzplattform wärmepreise.info nachvollzogen werden kann.

Fakt:
Für Wärmepumpen gilt in Sachsen nicht grundsätzlich ein Mindestabstand von drei Metern zur Grundstücksgrenze.

Die bauordnungsrechtliche Bewertung von Wärmepumpen wird in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Für Sachsen hat das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung in einem Hinweisschreiben an die Landesdirektion Sachsen und die unteren Bauaufsichtsbehörden die rechtliche Einordnung konkretisiert.

Danach sind Wärmepumpen mit einer Höhe von weniger als zwei Metern grundsätzlich weder Gebäude noch Anlagen mit gebäudeähnlicher Wirkung im Sinne der Sächsischen Bauordnung. Für diese Anlagen entstehen daher in der Regel keine eigenen Abstandsflächen nach § 6 Absatz 1 Satz 2 SächsBO. Eine pauschale Verpflichtung, die Wärmepumpe mindestens drei Meter von der Grundstücksgrenze entfernt aufzustellen, besteht somit nicht.

Unabhängig davon müssen beim Aufstellort die geltenden Anforderungen an den Schallschutz berücksichtigt werden. Die Wärmepumpe sollte deshalb so positioniert und ausgeführt werden, dass unzumutbare Geräuschbelastungen auf benachbarten Grundstücken vermieden werden. Maßgeblich sind dabei unter anderem die Schallleistung des Geräts, die Entfernung zu schutzbedürftigen Räumen sowie mögliche Schallreflexionen durch Wände oder andere bauliche Anlagen.

Der Energielotse rät Ihnen:

Ob Wärmepumpe, Fernwärme oder ein anderes Heizsystem die beste Lösung ist, lässt sich nur anhand der individuellen Gebäudesituation beurteilen. Eine unabhängige Energieberatung hilft dabei, technische Möglichkeiten, Kosten, Förderungen und langfristige Wirtschaftlichkeit objektiv zu bewerten.