Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung beträgt weiterhin grundsätzlich 30 % der förderfähigen Kosten. Für selbstnutzende Eigentümer können abhängig vom Haushaltseinkommen zusätzliche Förderanteile hinzukommen.
Doch die Fördersumme wird künftig schrittweise reduziert: Der maximale Förderbetrag für die erste Wohneinheit liegt aktuell bei 28.000 Euro. Ab 1. Februar 2027 sinkt dieser Höchstbetrag erstmals um 750 Euro und wird anschließend halbjährlich weiter reduziert.
Weitere Informationen gibt es in unserem Fördermittel-Check oder direkt bei der KfW.



